Wer legt die Vergütung fest?
Die Vergütung wird gesetzlich im EEG festgelegt. Dabei ist die Höhe abhängig von der installierten Leistung, dem Inbetriebnahmedatum und Energieträger. (Sie können diese einsehen (externer Link) unter: https://www.netztransparenz.de/de-de/Erneuerbare-Energien-und-Umlagen/Abwicklungshinweise-und-Umsetzungshilfen/EEG)
PlugIn-Anlage, welche mit dem vereinfachten Anmeldeverfahren gemeldet wurde, werden automatisch der „unentgeltlichen Abnahme“ zugeordnet und erhalten einen Vergütungssatz von 0,00 ct/kWh