Wir sind als Ihr Netzbetreiber zur monatlichen Zahlung von Abschlägen verpflichtet. Die Zahlung erfolgt zum 15. Kalendertag für den Vormonat und ergibt sich aus §26 Abs. 1 EEG. Ihr Abschlagsplan erstellt sich jährlich im Zuge der Abrechnung und basiert auf der zu erwartenden Zahlung.
Sollten Sie eine jährliche Abrechnung ohne Abschläge bevorzugen, senden Sie bitte eine E-Mail an: Einspeiser-GK@sw-netz.de