Bericht nach § 77 EEG 2014
Verteilnetzbetreiber (VNB): Stadtwerke Wiesbaden Netz GmbH
Betriebsnummer der Bundesnetzagentur: 10003101
Netznummer der Bundesnetzagentur: 1
Vorgelagerter Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB): Amprion GmbH
Einleitung
Gemäß § 77 Abs. 1 Nr. 2 EEG 2014 ist der Netzbetreiber verpflichtet, einen Bericht über die Ermittlung der nach den §§ 70 – 74 EEG 2014 mitgeteilten Daten zu veröffentlichen. Dieser Pflicht kommt die Stadtwerke Wiesbaden Netz GmbH mit diesem Dokument nach.
Grundsystematik
Die gemäß § 19 EEG 2014 durch den aufnahmeverpflichteten Verteilnetzbetreiber an die Anlagenbetreiber ausbezahlten Vergütungen und Prämien nach § 34 und § 52 EEG 2014 werden gemäß § 57 EEG 2014 durch den vorgelagerten Übertragungsnetzbetreiber, abzgl. der nach § 18 Abs. 2 und 3 StromNEV ermittelten vermiedenen Netzentgelte und der nach § 7 Abs. 2 und 3 AusglMechV ermittelten EEG-Umlage auf Eigenversorgung, dem aufnahmeverpflichteten Verteilnetzbetreiber erstattet.
Datenermittlung:
Meldungen von Anlagenbetreibern an die Stadtwerke Wiesbaden Netz GmbH
Von den EEG-Anlagenbetreibern, deren Anlagen an das Netz der Stadtwerke Wiesbaden Netz GmbH angeschlossen sind, wurden die für die Vergütungszahlungen und den bundesweiten Ausgleich erforderlichen Daten gemäß den §§ 70 – 71 EEG 2014 angefordert, sofern sie nicht bereits vorlagen. Die in die Formulare eingearbeiteten Angaben sind für jede Anlage in den nebenstehenden Dateien ersichtlich.
Meldungen der Stadtwerke Wiesbaden Netz GmbH an die Amprion GmbH
Die für den bundesweiten Ausgleich erforderlichen Daten wurden gemäß § 72 EEG 2014 an die Amprion GmbH übermittelt. Die auf die einzelnen Energieträger aggregierten Daten (siehe Anlagen) wurden durch einen Wirtschaftsprüfer oder einen vereidigten Buchprüfer im Sinne des § 75 EEG 2014 bescheinigt. Ein Exemplar der Bescheinigung wurde der Amprion GmbH zur Verfügung gestellt.