Die Vergütung wird gesetzlich im EEG festgelegt. Dabei ist die Höhe abhängig von der installierten Leistung, dem Inbetriebnahmedatum und Energieträger. (Sie können diese einsehen (externer Link) unter: https://www.netztransparenz.de/de-de/Erneuerbare-Energien-und-Umlagen/Abwicklungshinweise-und-Umsetzungshilfen/EEG)
PlugIn-Anlage, welche mit dem vereinfachten Anmeldeverfahren gemeldet wurde, werden automatisch der „unentgeltlichen Abnahme“ zugeordnet und erhalten einen Vergütungssatz von 0,00 ct/kWh