Nein, ein Einspeisevertrag muss nicht abgeschlossen werden. Das EEG regelt wesentliche Rechte, Ansprüche und Pflichten für Anlagenbetreiber und Netzbetreiber.
Siehe hierzu auch (externer Link): https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/haeufige-rechtsfrage/9
Sobald wir Ihre Unterlagen abschließend bearbeitet haben, erhalten Sie von uns eine Vertragsbestätigung.