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Wer legt die Vergütung fest?

März 31, 2025

Die Vergütung wird gesetzlich im EEG festgelegt. Dabei ist die Höhe abhängig von der installierten Leistung, dem Inbetriebnahmedatum und Energieträger. (Sie können diese einsehen (externer Link) unter: https://www.netztransparenz.de/de-de/Erneuerbare-Energien-und-Umlagen/Abwicklungshinweise-und-Umsetzungshilfen/EEG)

PlugIn-Anlage, welche mit dem vereinfachten Anmeldeverfahren gemeldet wurde, werden automatisch der „unentgeltlichen Abnahme“ zugeordnet und erhalten einen Vergütungssatz von 0,00 ct/kWh

Wann erhalte ich eine Abrechnung?

März 31, 2025

Sobald Sie Ihre Zählerstände zum Jahresende mitgeteilt haben, werden wir auf dieser Basis zeitnah eine Abrechnung erstellen. Die ersten Abrechnungen werden Ende Januar erstellt.

Warum erhalte ich Abschläge?

März 31, 2025

Wir sind als Ihr Netzbetreiber zur monatlichen Zahlung von Abschlägen verpflichtet. Die Zahlung erfolgt zum 15. Kalendertag für den Vormonat und ergibt sich aus §26 Abs. 1 EEG. Ihr Abschlagsplan erstellt sich jährlich im Zuge der Abrechnung und basiert auf der zu erwartenden Zahlung.

Sollten Sie eine jährliche Abrechnung ohne Abschläge bevorzugen, senden Sie bitte eine E-Mail an:           Einspeiser-GK@sw-netz.de

Bekomme ich noch einen Einspeisevertrag?

März 31, 2025

Nein, ein Einspeisevertrag muss nicht abgeschlossen werden. Das EEG regelt wesentliche Rechte, Ansprüche und Pflichten für Anlagenbetreiber und Netzbetreiber.

Siehe hierzu auch (externer Link): https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/haeufige-rechtsfrage/9

Sobald wir Ihre Unterlagen abschließend bearbeitet haben, erhalten Sie von uns eine Vertragsbestätigung.

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