• Home
    • Unternehmen
    • Organisation
    • Netzgebiet
    • sw netz als Arbeitgeber
    • Veröffentlichungen
    • Verlustenergie
  • Netzentgelte
  • Messstellenbetrieb
    • Informationen zu intelligenten Zählern
    • Ablauf Gerätewechsel
    • FAQ MsBG
    • Vertragswesen MsbG
    • Preisblatt
  • Netzanschluss
    • Zähleranmeldung Strom
    • Netzanschluss Strom
    • Steuerbare Verbrauchseinrichtungen (Elektromobilität+Wärmepumpen)
    • Technische Anschlussbedingungen
    • Installateure
    • Gastinstallateure
  • Einspeiser
    • Eigenerzeugungsanlagen
    • Einspeisemanagement
    • Direktvermarktung
    • Balkonkraftwerke
    • Redispatch 2.0
    • FAQs EEG Einspeiseabrechnung
    • FAQs KWKG Einspeiseabrechnung
  • Service
    • Störungsmeldung
    • Installateurverzeichnis
    • EDIFACT Zertifikate
    • Zählerstanderfassung
    • Planauskunft
      (externer Link)
    • Ausbildung „Arbeiten unter Spannung“
    • Verträge
    • Ansprechpartner

Störung melden: Tel. 0800.145 3201

strom@sw-netz.de
Stadtwerke Wiesbaden Netz GmbHStadtwerke Wiesbaden Netz GmbH
  • Home
    • Unternehmen
    • Organisation
    • Netzgebiet
    • sw netz als Arbeitgeber
    • Veröffentlichungen
    • Verlustenergie
  • Netzentgelte
  • Messstellenbetrieb
    • Informationen zu intelligenten Zählern
    • Ablauf Gerätewechsel
    • FAQ MsBG
    • Vertragswesen MsbG
    • Preisblatt
  • Netzanschluss
    • Zähleranmeldung Strom
    • Netzanschluss Strom
    • Steuerbare Verbrauchseinrichtungen (Elektromobilität+Wärmepumpen)
    • Technische Anschlussbedingungen
    • Installateure
    • Gastinstallateure
  • Einspeiser
    • Eigenerzeugungsanlagen
    • Einspeisemanagement
    • Direktvermarktung
    • Balkonkraftwerke
    • Redispatch 2.0
    • FAQs EEG Einspeiseabrechnung
    • FAQs KWKG Einspeiseabrechnung
  • Service
    • Störungsmeldung
    • Installateurverzeichnis
    • EDIFACT Zertifikate
    • Zählerstanderfassung
    • Planauskunft
      (externer Link)
    • Ausbildung „Arbeiten unter Spannung“
    • Verträge
    • Ansprechpartner

Warum habe ich ein Schreiben der Deutsche Messwesen GmbH erhalten?

Sep. 24, 2026

Aktuell wirbt die Deutsche Messwesen GmbH bundesweit für den Einbau und Betrieb intelligenter Messsysteme (Smart Meter). Aus diesem Grund erhalten auch Kundinnen und Kunden in Wiesbaden und Taunusstein entsprechende Schreiben. Bei der Deutsche Messwesen GmbH handelt es sich um einen wettbewerblichen Messstellenbetreiber.

Besteht eine Zusammenarbeit zwischen der Stadtwerke Wiesbaden Netz GmbH und der Deutsche Messwesen GmbH?

Sep. 24, 2026

Nein. Die Stadtwerke Wiesbaden Netz GmbH arbeitet nicht mit der Deutsche Messwesen GmbH zusammen. Das Unternehmen tritt eigenständig als wettbewerblicher Messstellenbetreiber auf und steht nicht im Zusammenhang mit einer Beauftragung durch die Stadtwerke Wiesbaden Netz GmbH.

Ist die beworbene Installation tatsächlich kostenlos?

Sep. 24, 2026

Die Deutsche Messwesen GmbH hebt in ihrem Angebot hervor, dass die Installation kostenlos erfolgt. Dabei ist zu beachten, dass auch beim grundzuständigen Messstellenbetreiber für den gesetzlich vorgesehenen Einbau eines Smart Meters üblicherweise keine separaten Installationskosten entstehen. Maßgeblich für den Vergleich sind daher vor allem die laufenden Entgelte sowie die jeweiligen Vertragsbedingungen. In bestimmten Fällen ist die Anpassung des Zählerplatzes erforderlich, hierzu fallen Kosten gegenüber dem ausführenden Elektriker an.

Muss ich auf das Schreiben reagieren?

Sep. 24, 2026

Aus dem Erhalt des Schreibens allein ergibt sich keine Verpflichtung, auf das Angebot einzugehen oder einen Installationstermin zu vereinbaren. Sollte für Ihren Anschluss künftig der Einbau eines intelligenten Messsystems erforderlich werden, werden Sie von der Stadtwerke Wiesbaden Netz GmbH als grundzuständigem Messstellenbetreiber hierüber rechtzeitig informiert.

Wer verantwortet den Smart-Meter-Rollout in Wiesbaden?

Sep. 24, 2026

Für die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben zum Smart-Meter-Rollout in Wiesbaden und Taunusstein ist die Stadtwerke Wiesbaden Netz GmbH als grundzuständiger Messstellenbetreiber verantwortlich.

Die Einführung intelligenter Messsysteme erfolgt schrittweise und entsprechend der gesetzlichen Anforderungen. Im Zuge von Neuanschlüssen, beispielsweise bei Photovoltaikanlagen, Wärmepumpen oder Wallboxen, kann der Einbau eines Smart Meters erforderlich werden.

Darüber hinaus werden bestehende Zähler im Rahmen des gesetzlich vorgesehenen Austauschs nach und nach durch moderne Messeinrichtungen oder intelligente Messsysteme ersetzt. Für diesen regulären Wechsel fallen in der Regel keine gesonderten Installationskosten an.

Können bei einem Wechsel zur Deutsche Messwesen GmbH zusätzliche Kosten entstehen?

Sep. 24, 2026

Ob und in welcher Höhe Kosten entstehen, richtet sich nach dem jeweiligen Vertragsangebot. Während die Preise grundzuständiger Messstellenbetreiber gesetzlichen Vorgaben und Preisobergrenzen unterliegen, können wettbewerbliche Messstellenbetreiber ihre Konditionen grundsätzlich frei festlegen.

Vor einem Vertragsabschluss empfiehlt es sich daher, insbesondere folgende Punkte zu vergleichen:

  • jährliche Kosten
  • Vertragslaufzeit
  • Kündigungsfristen
  • angebotene Zusatzleistungen

 

Ein sorgfältiger Angebotsvergleich kann sich lohnen.

Führt der Einbau eines Smart Meters automatisch zu einer Netzentgeltreduzierung nach § 14a EnWG?

Sep. 24, 2026

Nein. Allein durch den Einbau eines Smart Meters entsteht kein automatischer Anspruch auf diese Entlastung. Die Reduzierung der Netzentgelte nach § 14a EnWG setzt zusätzliche Voraussetzungen voraus. Hierzu zählen beispielsweise:

  • eine steuerbare Verbrauchseinrichtung wie eine Wärmepumpe oder Wallbox,
  • die ordnungsgemäße Anmeldung der Anlage,
  • die Erfüllung der gesetzlichen Vorgabe

Für welche Kundengruppen sind Smart Meter vorgesehen?

Sep. 24, 2026

Der Gesetzgeber sieht den Einsatz intelligenter Messsysteme insbesondere für folgende Gruppen vor:

  • Haushalte mit einem jährlichen Stromverbrauch von mehr als 6.000 kWh,
  • Betreiberinnen und Betreiber von Photovoltaikanlagen ab 7 kW installierter Leistung,
  • Kundinnen und Kunden mit steuerbaren Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen oder Wallboxen im Rahmen der geltenden gesetzlichen Regelungen.

Darüber hinaus können Smart Meter auch freiwillig beauftragt werden. Für viele Haushalte besteht derzeit jedoch noch keine unmittelbare Verpflichtung zum Einbau.

Was empfiehlt die Stadtwerke Wiesbaden Netz GmbH ?

Sep. 24, 2026

Wir empfehlen Ihnen, sich ausreichend Zeit für die Prüfung des Angebots und der Vertragsbedingungen zu nehmen. Achten Sie insbesondere auf die jährlichen Kosten, die Vertragslaufzeit, mögliche Kündigungsfristen sowie den Leistungsumfang des Angebots. Der Wechsel zu einem wettbewerblichen Messstellenbetreiber ist freiwillig.

Bei Fragen zum Smart-Meter-Rollout, zu gesetzlichen Vorgaben oder zu Ihrem individuellen Anschluss unterstützt Sie die Stadtwerke Wiesbaden Netz GmbH gerne.

Weitere unabhängige Informationen zum Thema Smart Meter bieten die Bundesnetzagentur und die Verbraucherzentralen.

  • Impressum
  • Stadtwerke Wiesbaden Netz GmbH
  • Konradinerallee 25
  • 65189 Wiesbaden
  • 0611.145 0
  • strom@sw-netz.de
Impressum
Datenschutz
ISMS
Allg. Einkaufsbedingungen
Zertifizierung Zertifizierung ausbildung-arbeiten-unter-spannung