Der Gesetzgeber sieht den Einsatz intelligenter Messsysteme insbesondere für folgende Gruppen vor:
- Haushalte mit einem jährlichen Stromverbrauch von mehr als 6.000 kWh,
- Betreiberinnen und Betreiber von Photovoltaikanlagen ab 7 kW installierter Leistung,
- Kundinnen und Kunden mit steuerbaren Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen oder Wallboxen im Rahmen der geltenden gesetzlichen Regelungen.
Darüber hinaus können Smart Meter auch freiwillig beauftragt werden. Für viele Haushalte besteht derzeit jedoch noch keine unmittelbare Verpflichtung zum Einbau.

