Nein. Allein durch den Einbau eines Smart Meters entsteht kein automatischer Anspruch auf diese Entlastung. Die Reduzierung der Netzentgelte nach § 14a EnWG setzt zusätzliche Voraussetzungen voraus. Hierzu zählen beispielsweise:
- eine steuerbare Verbrauchseinrichtung wie eine Wärmepumpe oder Wallbox,
- die ordnungsgemäße Anmeldung der Anlage,
- die Erfüllung der gesetzlichen Vorgabe

