Für alle Zähler-Neusetzungen und -Änderungen verwenden Sie bitte unser Netzanschlussportal. Für Anschlüsse mit einem Verbrauch von >100.000 kWh benötigen wir die Einwilligung gemäß § 19 Absatz 5 Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) Einbau eines RLM Zähler. Das Formular finden Sie unten unter „Anträge“ und können es in dem entsprechenden Antrag im Portal hochladen.
Ab dem 1. August 2025 werden Zähleranträge für Neusetzungen, Wechselungen, Ausbaumeldungen sowie temporäre Anschlüsse (Baustrom und EVENT) ausschließlich über das Netzanschlussportal bearbeitet.
Per E-Mail oder Post versendete Zähleranträge werden ab dem 1. August 2025 nicht mehr bearbeitet.
Bitte registrieren Sie sich als (Installateurs-)Unternehmen in unserem Netzanschlussportal und stellen einen Antrag auf Installateurzulassung.