Nein, ein Einspeisevertrag muss nicht abgeschlossen werden. Das KWK-G regelt wesentliche Rechte, Ansprüche und Pflichten für Anlagenbetreiber und Netzbetreiber.
Siehe hierzu auch (externer Link): https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/haeufige-rechtsfrage/9
Sobald wir Ihre Unterlagen abschließend bearbeitet haben, erhalten Sie von uns eine Vertragsbestätigung.
Sobald Sie Ihre Zählerstände zum Jahresende mitgeteilt haben, werden wir auf dieser Basis zeitnah eine Abrechnung erstellen. Die ersten Abrechnungen werden Ende Januar erstellt.
Ihr Abschlagsplan erstellt sich jährlich im Zuge der Abrechnung und basiert auf der zu erwartenden Zahlung. Sollten Sie eine jährliche Abrechnung ohne Abschläge bevorzugen, senden Sie bitte eine E-Mail an: Einspeiser-GK@sw-netz.de (/ §15 Abs. 6 KWKG)
Sollten Sie eine jährliche Abrechnung ohne Abschläge bevorzugen, senden Sie bitte eine E-Mail an: Einspeiser-GK@sw-netz.de