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Elektromobilität

Anschluss eines Ladesystems für Elektrofahrzeuge

Sie planen aktuell die Anschaffung eines Elektrofahrzeugs und machen sich daher Gedanken über die verschiedenen Ladesysteme?

Für Anlagenerrichter und –betreiber von Ladesystemen ergeben sich eine Vielzahl von rechtlichen und technischen Anforderungen, die es zu beachten gilt. Neben einer normgerechten Inbetriebnahme muss auch ein sicherer Betrieb der Ladesysteme gewährleistet werden.

Wir haben einige Informationen und Hinweise zum Anschluss von Ladesystemen für Sie zusammengestellt:

Für die Planung und bei der Ausführung der Installation von Ladesystemen für Elektroautos sind die anerkannten Regeln der Technik, gültigen Normen und Technischen Anschlussbedingungen (Bundesmusterwortlaut TAB 2007) zu beachten.

Bei der Ladung eines Elektroautos sind die Anforderungen des jeweiligen Fahrzeugs maßgebend. Theoretisch kann ein Elektroauto auch an jeder Haushaltssteckdose, sofern diese für eine Dauerbelastung von 16 A konzipiert ist, geladen werden. Die Ladeleistung ist mit 3,6 kW begrenzt. Außerdem können im selben Stromkreis keine weiteren Elektrogeräte betrieben werden.

Für die Bewertung Ihrer Installation vor Ort empfehlen wir Ihnen, sich mit einem Elektroinstallateur Ihrer Wahl in Verbindung zu setzen.

Der Elektroinstallateur kann beurteilen, ob eine Aufladung an der jeweiligen Steckdose auch im Langzeitbetrieb unbedenklich ist und ob die Kapazität Ihres Hausanschlusses diesen Bedarf deckt. Sollten Sie eine Erweiterung Ihres Hausanschlusses benötigen, setzen Sie, bzw. ihr Elektroinstallateur sich bitte rechtzeitig mit uns in Verbindung.

Installateure in unserem Netzgebiet

Sollten Sie sich für den Einbau einer Ladeinrichtung entscheiden, weisen wir darauf hin, dass Ladeeinrichtungen ab einer Anschlussleistung von 3,6 kVA (16 A) anmeldepflichtig sind.

Bitte beachten Sie, dass einphasige Ladeeinrichtungen nur bis zu einer Bemessungsscheinleistung von 4,6 kVA zulässig sind. Ladesysteme von mehr als 4,6 kVA sind dreiphasig im Drehstromsystem anzuschließen.

Ladeeinrichtungen mit einer Anschlussleistung von mehr als 12 kVA sind gemäß TAB 2007 genehmigungspflichtig.

sw netz verlangt bei Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge die verringerte Konzessionsabgabe für Sondervertragskunden (0,11 ct/kWh netto), hierfür benötigen Sie jedoch einen separaten Zähler.

Soll ein Tarif für abschaltbare Lasten mit verminderten Netznutzungsentgelten genutzt werden, so ist zusätzlich zum separaten Zähler noch ein Steuergerät zur Abschaltung vorzusehen.

Anmeldung eMobilität

Ihr Ansprechpartner

Mathias Göttlinger
Netzplanung
0611.145-3532

Bitte senden Sie alle Unterlagen an: zaehleranmeldung-strom@sw-netz.de

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