Ist eine rückwirkende Ummeldung zum 24-Stunden Lieferantenwechsel möglich?
Bislang war es gängige Praxis, sich bis zu sechs Wochen nach einem Umzug rückwirkend bei einem Energieversorger anmelden zu können. Dies bedeutete, dass jemand, der am 1. April 2025 in eine neue Wohnung eingezogen ist, sich noch bis Mitte Mai rückwirkend zum 1. April anmelden konnte. Das ist nun nicht mehr möglich. Ab Juni 2025 gilt: Anmeldungen (Einzug) und Abmeldungen (Auszug) sind ausschließlich zukunftsgerichtet zulässig. Um sicherzugehen, sollte man sich daher mindestens zwei Wochen vorher beim Energieversorger melden.